Mietrecht und Inkasso. Perfektes Forderungsmanagement im Inkassobüro

Wenn Mieter nach der Wohnungsvermietung nicht zahlen, muss sich der Vermieter überlegen, ob er das Forderungsmanagement selbst in die Hand nehmen will oder fremde Hilfe, ein Inkassobüro oder Inkassounternehmen, in Anspruch nimmt. Erfolgreiches Inkasso ist, Zahlungsfähigkeit des Schuldners vorausgesetzt, immer auch Verhandlungsgeschick. Vollstreckungstitel erwerben ist das eine. Aber erfolgreiches außergerichtliches Forderungsmanagement ist die Spezialität der Inkassobüros oder Inkassounternehmen. Inkasso heißt im Idealfall, Forderungseinzug ohne Inanspruchnahme der Gerichte und Vollstreckungsorgane. Das beauftragte Inkassounternehmen oder Inkassobüro signalisiert dem Schuldner, dass er es jetzt mit professionellem Forderungsmanagement zu tun bekommt. Die DEMDA nutzt im Rahmen der Inkassotätigkeit jede Möglichkeit, die sich bietet, um die Interessen des Kunden bestmöglich zu vertreten. Recherche, Bonitätsauskünfte, Anschriftenermittlung, Beauftragung von Gerichtsvollziehern und Kontopfändung sind u.a. teil einer effektiven Inkassotätigkeit. Das Inkasso findet nach Beauftragung durch das Inkassobüro oder Inkassounternehmen auf einer anderen Ebene statt als im persönlichen Kontakt mit dem Vermieter. Das Inkasso im Mietrecht ist für das Inkassobüro oder Inkassounternehmen anspruchsvolles Forderungsmanagement. Denn im Mietrecht geht es um meist langfristige Vertragsbeziehungen, die den Lebens- oder Arbeitsmittelpunkt des Schuldners betreffen, und das Mietrecht für Wohnungsvermietung ist anspruchsvoll. Der Schuldner merkt schnell, ob er es eine standardisierte Mahnung erhalten hat oder ob er auf ein Inkassounternehmen oder Inkassobüro trifft, dass sich mit Mietrecht auskennt und im Mietrecht versiert auf seine Einwendungen erwidert. Das Inkassounternehmen oder Inkassobüro hat ein Interesse daran, das Forderungsmanagement beziehungsweise Inkasso außergerichtlich zum Erfolg zu bringen, allein schon deshalb, weil es den Vermieter zwar im gerichtlichen Mahnverfahren, nicht jedoch, anders als ein Rechtsanwalt, im streitigen Verfahren vor Gericht vertreten kann. Für das Inkassounternehmen oder Inkassobüro ist erfolgreiches Inkasso beziehungsweise Forderungsmanagement daher eher außergerichtlich erfolgreiches Inkasso.
Gerade im Mietrecht bekommt es der Vermieter häufig mit Einwänden des Mieters zur Wohnungsvermietung zu tun, die Kenntnisse im Mietrecht erfordern, um erfolgreiches Inkasso im Mietrecht zu betreiben. Inkassounternehmen beziehungsweise Inkassobüros setzen Schwerpunkte des Forderungsmanagements auf den Kontakt zum Schuldner. Erfolgreiches Forderungsmanagement im Mietrecht kann nicht darin bestehen, das Verstreichen der Zahlungsfrist auf das erste Inkasso schreiben abzuwarten, um gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Erfolgreiches Inkasso im Mietrecht bedeutet, den Mieter außergerichtlich fein abgestuft unter Androhung der Konsequenzen zur Zahlung zu bewegen. Gerade auch im Mietrecht ist für erfolgreiches Forderungsmanagement beziehungsweise Inkasso das Telefonat mit dem Schuldner das Instrument, mit dem das Inkassobüro oder Inkassounternehmen herausfinden will, ob der Mieter zahlungswillig ist oder Vorwände vorbringt. Das Telefonat ist für das Inkassounternehmen beziehungsweise Inkassobüro gerade auch im Mietrecht eine gute Gelegenheit, den Mieter nach Wohnungsvermietung mit mietrechtlich überzeugenden Argumenten spontan im Gespräch zu überzeugen, um die Vermieterrechte durchzusetzen. Um das zu können, muss das Inkassounternehmen oder Inkassobüro natürlich auch Kenntnisse im Mietrecht haben. Besonders wertvoll ist unsere Tätigkeit auch dann, wenn schnell ersichtlich wird, dass die Gegenseite sich z.B. einer Durchsetzung der Forderung entziehen will. Die richtige Reaktion auf Mietpreller, Mietnomaden und Einmietbetrüger besteht in einem schnellen handeln. Inkassounternehmen mit Erfahrungswerten in diesem Bereich können Ihnen wertvolle Zeit und damit auch Geld sparen.

    
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» 0800 - 60 60 2 60

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     DEMDA-Inkasso-Service

Bei der Wohnungsvermietung steht das Inkasso oder auch Forderungsmanagement an erster Stelle
Anwälte treiben Ihre Forderungen ein


Sie haben offene Forderungen, die von Ihren Mietern nicht beglichen werden? Unsere Inkasso-Spezialisten kümmern sich darum. Ob fällige oder angemahnte Forderungen, die noch nicht gerichtlich geltend gemacht worden sind oder bereits titulierte Forderungen: Wir kämpfen dafür, dass Sie Ihr Geld bekommen.

Im Rahmen unserer außergerichtlichen Inkassodienstleistung nehmen wir eine Vermittlerrolle zwischen Ihnen und dem säumigen Zahler ein. So können wir Ihr Verhältnis mit Ihrem Schuldner vor dauerhaften Belastungen bewahren und auch zukünftig positive Vertragsbeziehungen ermöglichen. In enger Absprache mit Ihnen treffen wir die geeigneten Maßnahmen, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen, indem wir beispielsweise Stundungen gewähren oder Ratenzahlungen anbieten. Selbstverständlich überwachen wir dabei die Zahlungseingänge genauestens und behalten alle wichtigen Fristen im Auge.


Unsere Leistungen im außergerichtlichen Inkasso/kaufmännischen Mahnverfahren

Unser Hauptaugenmerk gilt stets der schnellen Realisierung Ihrer Forderung, ohne  die Gerichte bemühen zu müssen. Für jeden Fall erarbeiten wir eine individuelle Lösung, die sich an der Zahlungsfähigkeit Ihres Schuldners orientiert. Und darüber sind wir dank unserer jahrelangen Erfahrung und unseres umfassenden Mieterchecks bestens informiert. So vermeiden Sie es, Geld und Energie in Fälle mit ungewisser Erfolgsaussicht zu investieren.

Ihre Vorteile:

  • Vermeidung von langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren
  • Prüfung der Erfolgsaussichten durch die Bonitätsinformationen aus dem DEMDA Mietercheck
  • Maßgeschneidertes Vorgehen: Wir finden die psychologisch richtigen Maßnahmen aufgrund langer Erfahrung
  • Entlastung des Verhältnisses zum Schuldner durch unsere Rolle als kooperativer Vermittler
  • Ihre persönliche Entlastung: Sie können sich voll auf Ihre Kerntätigkeiten konzentrieren

Unsere Leisungen im gerichtlichem Inkasso


Wenn Ihr Schuldner trotz schriftlicher Mahnungen und telefonischer Kontakt-aufnahme nicht bereit ist, Ihre offenen Forderungen zu begleichen, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein. Natürlich geschieht dies nur in Absprache mit Ihnen und nach ausführlicher Prüfung der Erfolgsaussichten.

Erwirken wir den Vollstreckungsbescheid, fordern wir den Schuldner zunächst nochmals zur Zahlung auf. Erfolgt dann noch immer keine Zahlung, betreiben wir die Zwangsvollstreckung, sei es in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen des Schuldners oder auch die Forderungspfändung. Selbst wenn es gegenwärtig keine Erfolg versprechenden Vollstreckungsansätze gibt, ist Ihr Geld noch nicht ganz verloren. Denn wenn Sie möchten, werden wir Ihren vollstreckbaren Titel bis zu 30 Jahre lang weiter verfolgen.

Ihre Vorteile:

  • Ständige Information über alle eingeleiteten Maßnahmen und deren Ergebnisse
  • Auf Wunsch langfristige Überwachung der Zahlungsfähigkeit Ihrer Schuldner

Unser Leistungen für bislang nicht durchgesetzte Forderungen

Im Rahmen der langfristigen Überwachung der Zahlungsfähigkeit eines Schuldners kümmern wir uns auch um ältere Titel, die für Sie noch nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben.

Ihre Vorteile:

  • Schuldnerüberwachung für bis zu 30 Jahre
  • Die Vermögensverhältnisse des Schuldners werden ständig überwacht.


Gebühren

1)   Die Gebühren für unsere Inkassodienstleistungen berechnen wir in 
      entsprechender Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
      ab 46,41 €.


1a) Abrechnungsbeispiel Hauptforderung bis € 300,00

Geschäftsgebühr entsprechend 1,3 Geschäftsgebühr
gem. Nr. 2300 VV-RVG

32,50 €

Postauslagenpauschale entsprechend Nr. 7002 VV-RVG 6,50 €
Summe netto 39,00 €
19% Mehrwertsteuer 7,41 €
Summe brutto 46,41 €
   


1b) Abrechnungsbeispiel Hauptforderung von € 900,01 bis € 1.200,00

Geschäftsgebühr entsprechend 1,3 Geschäftsgebühr
gem. Nr. 2300 VV-RVG

110,50 €
Postauslagenpauschale entsprechend Nr. 7002 VV-RVG 20,00 €
Summe netto 130,50 €
19% Mehrwertsteuer 24,80 €
Summe brutto 155,30 €
                                                                     

2)   Die Gebühren für die Titelüberwachung und Zwangsvollstreckung
      berechnen wir in entsprechender Anwendung des
      Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
. Durch die Zahlungsaufforderung und
      erste Vollstreckungsmaßnahme entsteht eine Verfahrensgebühr zu einem
      Gebührensatz von 0,3 (Nr. 3309 Vergütungsverzeichnis zum
      Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, VV RVG). Sie entsteht für jede weitere
      Vollstreckungsmaßnahme gesondert.


2a)  Abrechnungsbeispiel zu vollstreckende Hauptforderung zuzüglich Zinsen
      und Kosten bis € 300,00

Verfahrensgebühr entsprechend 0,3 Verfahrensgebühr
gem. Nr. 3309 VV-RVG

10,00 €
Postauslagenpauschale entsprechend Nr. 7002 VV-RVG 2,00 €
Summe netto 12,00 €
19% Mehrwertsteuer 2,28 €
Summe brutto 14,28 €
                                                                     

2b)  Abrechnungsbeispiel zu vollstreckende Hauptforderung zuzüglich Zinsen
      und Kosten von € 900,01 bis € 1.200,00

Verfahrensgebühr entsprechend 0,3 Verfahrensgebühr
gem. Nr. 3309 VV-RVG

25,50 €
Postauslagenpauschale entsprechend Nr. 7002 VV-RVG 5,10 €
Summe netto 30,60 €
19% Mehrwertsteuer 5,81 €
Summe brutto 36,41 €
                                                                    



Noch Fragen?

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie doch gerne unsere bundesweite kostenlose Hotline zu Produktfragen unter 0800 - 60 60 260 oder schreiben eine Mail an inkasso@demda.de


                                                             


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