Wohnungen vermieten setzt Informationen voraus, damit die Wohnung nicht an Mietnomaden vermietet wird. Die Vermietung einer Wohnung erfolgt regelmäßig an eine unbekannte Person. Bevor sie Wohnungen vermieten, sammeln Sie Informationen über den Interessenten. Denn überlassen Sie die Wohnung einem Mietnomaden, gibt das Mietrecht Ihnen die übliche Handhabe von Kündigung oder Anfechtung und Räumungsklage. Den Mietnomaden eigenhändig vor die Tür setzen, erlaubt das Mietrecht nicht. Das Mietrecht muss dem Vermieterschutz und Mieterschutz Rechnung tragen und kennt den Begriff der Mietnomaden nicht. Deshalb ist die Vermietung einer Wohnung ohne Bonitätsprüfung riskant. Die Bonitätsprüfung ist ein wichtiges Instrument in der Vermietung einer Wohnung, wenn sich Vermieter nicht auf das Mietrecht verlassen wollen. Die Instrumente im Mietrecht sind nachsorgend. Die Bonitätsprüfung ist vorsorgend zum Schutz vor Mietnomaden. Durch die Bonitätsprüfung erhalten Sie u.a. Informationen darüber, ob der Interessent die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder bei bestimmten Branchen Schulden hat. Mietnomaden kennzeichnet manchmal, dass die Bonitätsprüfung mehrere negative Informationen über Zahlungswilligkeit oder Zahlungsfähigkeit gibt. Mit dem Mietercheck können Sie darüber hinaus Informationen über Räumungsurteile oder Mietvertragsverletzungen erhalten. Der Mietercheck ist eine Bonitätsprüfung speziell zur Vermietung einer Wohnung. Gegenüber einer reinen Bonitätsprüfung kann der Mietercheck zur Vermietung einer Wohnung mehr Schutz vor Mietnomaden durch mehr Informationen  bieten. Denn manche Mietnomaden konnten den Eintrag ins Schuldnerverzeichnis oder den Haftbefehl umgehen und fallen in einer reinen Bonitätsprüfung nicht auf. Möglicherweise sind aber Informationen über diese Mietnomaden von denen, die Wohnungen vermieten, in die Mieterdatenbank gemeldet worden, sodass deren Informationen im Mietercheck auftauchen. Manche, die Wohnungen vermieten, verzichten wegen der Kosten oder vermeintlicher Aussichtslosigkeit auf das Austitulieren offener Forderungen gegen Mietnomaden, melden die Mietnomaden jedoch. Diese Informationen fließen in den Mietercheck ein, sodass mit dem Mietercheck vor dem Vermieten einer Wohnung Informationen über Mietnomaden gewonnen werden können, die bei einer einfachen Bonitätsprüfung verborgen bleiben können. Um bei Vermietung einer Wohnung nicht Mietnomaden aufzusitzen, kann die Bonitätsprüfung bzw. der Mietercheck ein gutes Instrument sein, Informationen zum Schutz vor Mietnomaden zu erhalten. Eine Bonitätsprüfung setzt ein sog. berechtigtes Interesse voraus. Dieses liegt vor, wenn Sie eine Wohnung vermieten wollen und vor Vertragsschluss Informationen über den konkreten Interessenten einholen wollen, um nicht auf einen Mietnomaden hereinzufallen. Informationen über Mietnomaden müssen zentral gespeichert werden. Damit jeder, der Wohnungen vermieten will, vor Vermietung einer Wohnung mit einer erweiterten Bonitätsprüfung, dem Mietercheck, erforderliche Informationen zum Schutz vor Mietnomaden erhalten kann. Das Mietrecht wird wohl kaum so verschärft, dass die Vermietung einer Wohnung keine Bonitätsprüfung erfordert und Mietnomaden schneller aus der Wohnung gesetzt werden können.

    
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