Auch Vermieter und Hausverwaltungen müssen manchmal Adressermittlungen betreiben. Eine Adressermittlung kann erforderlich werden, wenn ein Mieter unbekannt verzogen ist, beispielsweise um eine Betriebskostenabrechnung zu erteilen oder Mietrückstand einzutreiben. Auch kann die Anschriftenprüfung vor Vertragsschluss sinnvoll sein, um Angaben eines potenziellen Vertragspartners zu prüfen.
Man kann eine Adresse zwar auch im Telefonbuch finden. Aber längst nicht mehr alle Inhaber eines Telefonanschlusses lassen sich dort eintragen. Eigene Adressermittlungen in öffentlichen Verzeichnissen führen häufig zu keinem Ergebnis. Wer das gerichtliche Mahnverfahren gegen einen unbekannt verzogenen Schuldner betreiben will, muss eine Adressermittlung betreiben. Hier ist die Adressermittlung erforderlich, weil der Mahnbescheid nicht öffentlich zugestellt werden kann. Adressermittlungen sind auch für die Beitreibung aus Titeln erforderlich, wenn die Adresse des verzogenen Schuldners nicht in allgemein zugänglichen Quellen zu finden ist. Wie kann man eine Adresse finden? Eine Adresse lässt sich durch Adressermittlung finden. Adressermittlung ist mehr als eine Adresse im Telefonbuch finden. Bei Schuldnern, die nicht gefunden werden wollen, verläuft die Anschriftenprüfung durch Melderegisterauskunft oft ergebnislos. Die Adressermittlung bleibt erfolglos, weil der Schuldner sich nicht ummeldet. Hier kann die Adressermittlung eines Dienstleisters für Adressermittlungen helfen.
Bei Adressermittlungen wird die Adresse durch Auskunft aus dem Melderegister, Personenstandsregister, Postadressdateien verschiedener Anbieter und sogar Ermittlung vor Ort ermittelt. Führt die Anschriftenprüfung zunächst zu keinem Ergebnis, wird die Adressermittlung in die Dauerüberwachung übernommen. Das bedeutet regelmäßig wiederholte Anschriftenprüfung oder Adressermittlung durch Abgleich mit verschiedenen Datenquellen. Adressermittlungen werden häufig zwecks Beitreibung offener Forderungen eingeholt. Der unbekannt verzogene Schuldner erfordert eine Adressermittlung, wenn er sich dem Zugriff des Gläubigers entziehen will und sich nicht ummeldet. Dann führt die Adressermittlung oder Anschriftenprüfung über das Melderegister zwar zu keinem Ergebnis. Dennoch können Adressermittlungen erfolgreich sein. Denn auch der unbekannt verzogene Schuldner möchte vielleicht bestimmte Post erhalten, sodass die Adressermittlung durch Anschriftenprüfung der Postdaten zum Ergebnis führen kann. Adressermittlung greift zur Anschriftenprüfung auf mehrere Datenquellen zurück, um das Ergebnis abzusichern und Verwechslungen bei der Anschriftenprüfung oder Adressermittlung durch Namensgleichheit zu vermeiden. Um bei Anschriftenermittlungen Verwechslungen zu vermeiden, sollte, wer eine Adresse finden will, das Geburtsdatum des Gesuchten bei der Adressermittlung angeben. Die Adressermittlung in einer größeren Stadt kann sonst bei weit verbreiteten Namen ins Leere gehen. Eine Adresse finden ist demnach nicht aussichtslos, selbst wenn sich der Schuldner nicht umgemeldet hat. Auch wenn der Schuldner keinen festen Wohnsitz beim Melderegister angegeben hat, kann er durch Adressermittlung gefunden werden. Die Kosten der Adressermittlungen können den verzogenen Mietern, der seine Wegzuganschrift nicht mitteilte, sogar aufgegeben werden.