Hausverwaltungen und Baugesellschaften, die selbst vermieten, prüfen häufig die Bonität von Mietinteressenten zum Schutz vor Mietnomaden. Die Bonitätsprüfung (Bonitätsauskunft) ist wichtig zum Schutz vor Mietnomaden, insbesondere die Mieterauskunft wie der Mietercheck. Was unterscheidet die Mieterauskunft wie den Mietercheck von der Bonitätsauskunft? Der Mietercheck ist mehr als eine Bonitätsauskunft. Eine Bonitätsauskunft liefert der Hausverwaltung und Baugesellschaften Informationen über die Bonität der Mietinteressenten. Die Mieterauskunft, wie der Mietercheck,  liefert der Hausverwaltung oder Baugesellschaften über die Bonitätsauskunft hinaus auch Daten über erhebliche Mietvertragsverletzungen oder Räumungsurteile, in Bezug auf Mietnomaden von Vorteil. Denn zur Bonität des Mietnomaden liefert die Bonitätsauskunft der Hausverwaltung oder Wohnungsbaugesellschaften vielleicht keine Auskunft, weil Mietnomaden bislang nur Vermieter geschädigt haben und diese den Mietrückstand nicht titulierten, wohl aber ein Räumungsurteil gegen den Mietnomaden erwirken mussten und für die Mieterauskunft meldeten. Gerade auch Baugesellschaften und die Hausverwaltung sollten daher ein Interesse an mehr als Bonitätsdaten haben. Die Bonitätsauskunft interessiert Baugesellschaften auch, um die Bonität von Geschäftspartnern zu prüfen. Manche Hausverwaltung oder Baugesellschaften holen selbst keine Bonitätsauskunft oder Mieterauskunft ein, sondern lassen sich eine Eigenauskunft des Mietinteressenten zum Nachweis seiner Bonität vorlegen. Gegen die Vorlage einer uneingeschränkten Selbstauskunft spricht jedoch der Datenschutz, weil sie mehr Daten als zur Beurteilung der Bonität erforderlich liefert, und eine eingeschränkte Selbstauskunft ist für den Interessenten teuer gegenüber der Bonitätsauskunft für Hausverwaltungen, Baugesellschaften und Hausverwaltungen argumentieren mit den Kosten der Bonitätsprüfung. Wer Informationen über die Bonität anderer haben möchte, holt sie jedoch regelmäßig selbst ein. Wer einen Handyvertrag oder Internetvertrag abschließt, muss schließlich auch keine Selbstauskunft als Beleg seiner Bonität vorlegen. Deshalb ist fraglich, ob eine Selbstauskunft Ersatz für eine Mieterauskunft ist. Die Bonitätsauskunft für Hausverwaltuneng oder Baugesellschaften ist bereits ab € 2,79 erhältlich. Zum Schutz vor Mietnomaden vernachlässigbar. Die Argumentation der Hausverwaltung und Baugesellschaften lauten häufig, dass die Eigentümer nicht bereit seien, die Kosten der Bonitätsauskunft zu tragen. Die Vermieter und Bestandshalter sind mit den Leistungen der Hausverwaltung oder Baugesellschaften jedoch wohl unzufrieden, wenn Mietnomaden Mietausfall über mehrere Monate verursachen, weil vor der Vermietung nicht die Bonität der Interessenten anhand einer Bonitätsauskunft oder Mieterauskunft, wie dem Mietercheck, geprüft wurde. Hausverwaltung und Baugesellschaften sollten u.E., wenn sie selbst vermieten, die Bonität der Mietinteressenten selbst prüfen. Lassen sie durch Makler vermieten, sollten sie u.E. achtgeben, dass die Makler selbst die Bonität der Mietinteressenten durch Einholung einer Bonitätsauskunft oder einer Mieterauskunft, wie dem Mietercheck, prüfen.

    
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