Der Mietercheck, die Bonitätsprüfung/Bonitätsauskunft über Mieter!
Das Mietrecht schränkt das Vermieterrecht ein, wenn der Vermieter einen Mietnomaden loswerden möchte. Der Vermieter muss, will er einen Mietnomaden loswerden, Räumungsklage erheben, wenn der Mietnomade nicht freiwillig nach der Kündigung auszieht. Eigenhändig darf der Vermieter nicht den Mietnomaden loswerden. Schnell einen Mietnomaden loswerden erlaubt des Mietrecht dem Vermieter nicht. Von der Kündigung über die Räumungsklage bis zum Räumungstermin und Räumung durch den Gerichtsvollzieher vergehen zumindest Monate. Aufgrund einstweiliger Verfügung kann bislang kein Vermieter von Wohnraum einen Mietnomaden loswerden. Für die Räumungsklage ist der Vermieter gut beraten, wenn er einen Rechtsanwalt für Vermieter beauftragt. Der Rechtsanwalt für Vermieter kennt die Besonderheiten im Mietrecht. Der Rechtsanwalt für Vermieter ist sogar erkennbar spezialisiert, wenn er Fachanwalt für Mietrecht ist. Für diesen Titel muss er spezielle Kenntnisse im Mietrecht und eine bestimmte Anzahl an Fällen nachweisen. Einen Mietnomaden loswerden scheint schwieriger zu sein, als einem aufzusitzen. Wie kann sich der Vermieter vor Mietnomaden schützen? Gibt es eine Mietnomaden Versicherung? Es gibt die Mietausfall Versicherung, die einen Teil des Mietausfalls ersetzt, wenn der Mieter nicht zahlt. Es handelt sich dabei genauer um Factoring, Mietfactoring. Der Anbieter zahlt einen Teilbetrag der offenen Miete und darf diese für eigene Rechnung eintreiben. Voraussetzung ist, dass die Bonität des Mieters vor Abschluss des Mietvertrags geprüft wurde. Gerade gegen Mietnomaden wird diese Versicherung demnach kaum versichern. Eine Bonitätsprüfung sollte der Vermieter allerdings stets vor Abschluss eines Mietvertrags vornehmen. Sie ist günstiger als eine Räumungsklage. Zur Bonitätsauskunft gehören zwingend Daten aus dem Schuldnerregister. Hier wird z.B. erfasst, wer die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Das Schuldnerverzeichnis online gibt es nicht. Schuldnerverzeichnisse werden bei den Amtsgerichten geführt. Ein online Portal mit Zugriff auf alle Schuldnerregister gibt es nicht. Daten aus dem Schuldnerverzeichnis, bundesweit, werden jedoch tagesaktuell von der DEMDA angeboten. Die Daten aus dem Schuldnerregister bzw. Schuldnerverzeichnis sind Bestandteil der Bonitätsauskunft und des Mieterchecks der DEMDA. Darin werden Daten aus dem Schuldnerregister bzw. Schuldnerverzeichnis verknüpft mit Inkassodaten und Daten über Mietnomaden. Der Mietercheck soll im Vorfeld Mietnomaden ausfiltern, das Risiko der Räumungsklage verringern und den Weg zum Rechtsanwalt für Vermieter dafür ersparen.