In vielen Fällen, in denen ein Mensch verstorben ist, muss der Nachlass aufgeteilt werden.
Manchmal müssen alle, die einen Anspruch auf den Nachlass oder Teile vom Nachlass haben könnten, ermittelt werden. Es gibt auch Fälle, in denen Personen, die potenziell Anspruch auf den Nachlass oder Teile vom Nachlass haben können, Auskünfte begehren, ob eine Person verstorben ist. Ebenso benötigen Personen, die treuhänderisch tätig sind, manchmal Auskünfte, ob eine Person verstorben ist oder wer Ansprüche auf den Nachlass oder Teile des Nachlasses einer Person hat, die verstorben ist. Erbenermittlung oder Erbensuche durch darauf spezialisierte Dienstleister beginnt häufig, wo Nachlassgerichte im Rahmen der Amtsermittlungspflicht oder Nachlasspfleger bei der Erbenermittlung oder Erbensuche auf Grenzen stoßen. Dabei beschränkt sich Erbenermittlung oder Erbensuche in Europa nicht auf Auskunft von Personenstandsregistern. Für Unternehmen wird Erbenermittlung oder Erbensuche in Europa betrieben, wenn sie noch offene Forderungen gegen eine Person haben, die möglicherweise verstorben ist. Zur Erbenermittlung oder Erbensuche zählt zunächst, ob der Schuldner tatsächlich verstorben ist. Auskünfte zur Erbenermittlung oder Erbensuche werden sodann auch vom Nachlassgericht eingeholt. Zur Erbenermittlung oder Erbensuche in Europa gehört außerdem die Ermittlung und Prüfung der Anschriften der Erben auf Zustellbarkeit. Die Erbenermittlung oder Erbensuche hat hier zum Ziel, offene Forderungen gegen den Nachlass geltend zu machen. Die Erbenermittlung oder Erbensuche kann dazu führen, dass die Erben die offenen Forderungen noch aus dem Nachlass begleichen müssen. Erbenermittlung oder Erbensuche kann sich in Europa durchaus schwierig gestalten. Denn nicht überall in Europa lässt sich Erbenermittlung oder Erbensuche nur anhand der Auskünfte von Personenstandsregistern bewerkstelligen. Es gibt auch kein in Europa einheitliches Meldewesen, was die Erbenermittlung oder Erbensuche in Europa zusätzlich erschwert. Um Forderungen gegen den Nachlass einer Person, die verstorben ist, geltend zu machen, kann die gewerbliche Erbenermittlung oder Erbensuche in Europa günstiger sein, als selbst Erbenermittlung oder Erbensuche zu betreiben. Unternehmen können bei Forderungen gegen den Nachlass einer Person, die verstorben ist, auch selbst Auskünfte einholen. Die eigenhändige Erbenermittlung oder Erbensuche in Europa bindet jedoch Ressourcen. Die Kosten der Erbenermittlung oder Erbensuche in Europa können sich in vielen Fällen als lohnend erweisen, anstatt auf eine Forderung gegen den Nachlass einer Person, die verstorben ist, zu verzichten.