Umfangreiche organisatorische und technische Maßnahmen garantieren den Schutz dieser Daten und Informationen entsprechend der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der bereichsspezifischen Vorschriften (z.B. Telekommunikationsgesetz).
Die Festlegung der Datenschutz- und Datensicherheits-Richtlinien erfolgt durch
den Geschäftsbereich Recht in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Datenschutzbeauftragten und dem IT-Sicherheitsbeauftragten.
Erforderlichenfalls findet eine Abstimmung mit der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde und/oder mit externen Datenschutz-Experten statt.
Die Daten, die die teilnehmenden Vermieter mitteilen, werden nur dann gespeichert und Dritten zugänglich gemacht, wenn die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, also die Speicherung in Wahrnehmung berechtigter Interessen erfolgt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter Berücksichtigung der Maßgaben des Bremer Landesbeauftragten für den Datenschutz erstellt worden.
Die teilnehmenden Vermieter werden darauf hingewiesen, dass ihre Daten zum ausschließlich internen Gebrauch elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.